Gewerbeanmeldung
Der Schritt in die Selbstständigkeit
Die Idee ist geboren, aber wie starten?
Du hast eine Idee, ja, vielleicht schon ein fertiges Produkt und fragst dich jetzt, wie kann man es am besten verkaufen?
Wir möchten hier gerne ein paar Tipps geben und zeigen, wie man eine Selbstständigkeit aufbaut und was es zu beachten gilt. Wir weisen auch darauf hin, dass dies keine rechtliche Beratung ist.
Widmen wir uns zuerst der Gewerbeanmeldung.
Der Gewerbeschein, die Handwerkskammer und der Entsorgungsbetrieb
Was muss man anmelden und welche Kosten entstehen?
Um Artikel zu verkaufen und Einnahmen zu generieren, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Der erste wichtige Schritt ist, sich mit einer Gewerbeanmeldung auseinanderzusetzen und je nach dem, was du verkaufst, kommen auch weitere Anmeldungen hinzu. Kompliziert oder schwer ist das nicht. Am besten meldest du ein Kleingewerbe an, für den Gewerbeschein machst du einen Termin beim Gewerbeamt aus und lässt eintragen, was du machen möchtest, z.B. Nähen von Bekleidung und textiler Raumausstattung. Eine Schneiderlehre oder ähnliches braucht man für diese Anmeldung nicht. Du zahlst vor Ort ca. 35-40€ und bekommst deinen Gewerbeschein.
Nachdem du deinen Gewerbeschein erfolgreich angemeldet hast, wird sich vermutlich die Handwerkskammer bei dir melden. Da du selber etwas anfertigst, wird hier ein Eintrag + Jahresbeitrag fällig (es sind ca. 165€ pro Jahr).
Zusätzlich kann es sein, dass deine Gemeinde eine weitere Mülltonne für dein Gewerbe zur Verfügung stellen will (damit sind dann weitere Kosten verbunden), fällt allerdings nicht so viel an, was entsorgt werden muss, kann man hier eine Einigung finden, die für alle Beteiligten passen sollte.
Nun kommen noch die Kosten für den Entsorgungsbetrieb (Entsorgung des Verpackungsmaterials) hinzu, rechne hier noch mal mit ca. 65€ pro Jahr.
Was kann passieren, wenn man kein Gewerbe anmeldet, aber online Artikel verkauft oder auf Basaren? Die Bußgelder für Schwarzverkäufe ohne Gewerbe belaufen sich auf bis zu 1.000,- € – dieses Risiko sollte niemand eingehen.
Und was ist mit den Steuern bei einer Gewerbeanmeldung?
Nach §19 UStG, der sogenannten Kleinunternehmerregelung, erhebt das Finanzamt keine Umsatzsteuer, solange der Jahresumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr unter 17.500,- € liegt und im darauf folgenden 50.000,- € nicht übersteigt.
Ganz wichtig: Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, musst du dies in deinem Shop und auf deinen Rechnungen immer angeben. Du musst auf die Kleinunternehmer-Regelung nach §19 UStG hinweisen, die Mehrwertsteuer gibst du mit 0% an.
Als Kleinunternehmer besteht die Steuererklärung aus einer Einkommen-Ausgaben-Überschussrechnung. Also werden nur Einnahmen, Ausgaben und Abschreibungen ermittelt. Das bedeutet für dich, fleißig Kassenzettel zu sammeln, wenn du irgendwas für dein Gewerbe einkaufst – egal ob Arbeits-, Verpackungs-, Versandmaterial.
Du kannst auch deine Arbeitsgeräte wie Nähmaschine und Laptop oder das Benzin, was du verfährst, als Kosten absetzen, wenn du die Belege dazu hast. Hebe also auch Belege wie Handyrechnung, Tank-Quittungen etc. auf.
Mache dir sich am besten digital in Excel oder in einem Ordner eine Tabelle/Auflistung für deine Einnahmen und Ausgaben, um den Überblick nicht zu verlieren. Wenn du bei diesem Thema noch unsicher bist, kannst du dir auch Hilfe beim Steuerhilfeverein holen oder du suchst einen Steuerberater auf.
Wie geht es weiter?
Wir hoffen, hier war für den ein oder anderen eine gute Anregung dabei. Oft kommt es einem viel vor und man ist verunsichert, was es zu beachten gilt. Am allerwichtigsten ist der Wille, der hinter der Idee steht und das man los läuft und einen Schritt hinter den nächsten setzt, den Rest findest du mit der Zeit heraus!